FASTEN
Ein Klassiker in drei Dimensionen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
FastenWandernFinden, Sabine Wiemann, Flurengasse 25, 5616 Meisterschwanden
1. Anmeldung
Jede/r, der die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt (siehe Punkt 4), kann sich für die angebotenen Kurse anmelden. Das Mindestalter für die Teilnahme an Fastenkursen ist 18 Jahre. Die Anmeldung für Seminare muss schriftlich über die Webseite oder per Email erfolgen und ist verbindlich. Der Vertrag kommt durch unsere schriftliche oder per Email vorgenommene Buchungsbestätigung zustande. Eine Anzahlung in Höhe von CHF 200 CHF pro Person erfolgt innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung. Die noch offene Restsumme muss vierzehn Tage vor Beginn des Kurses eingegangen sein, ansonsten kann der Platz an einen Teilnehmer aus der Warteliste vergeben werden.
Der Gesamtbetrag für das gebuchte Fastenseminar muss bei der Anreise vollständig bezahlt sein. Der Umfang der vertraglichen Leistung und die Höhe der Vergütung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots sowie aus der schriftlichen Buchungsbestätigung. Bei Abweichungen zwischen den Angaben des Angebots und der Buchungsbestätigung gelten die Angaben der Buchungsbestätigung. Durch den Teilnehmer während der Veranstaltung nicht in Anspruch genommene Leistungen bedingen keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Ohne vollständige Zahlung der Kursgebühr besteht kein Anspruch auf Erbringung der Leistung. Alle angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Programmänderungen (z.B. wetterbedingt) begründen keine Ersatzforderungen
2. Anzahlung
Als Anzahlung überweist der Teilnehmer CHF 200 innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung auf das Konto bei der UBS, IBAN: CH67 0023 1231 1111 8740 R. Bei nicht erfolgter Zahlung bis zum oben genannten Termin gilt die Buchung als nicht erfolgt. Den Restbetrag überweist der Teilnehmer bis spätestens 14 Tage vor Beginn des Kurses auf das oben genannte Konto.
3. Rücktrittsregeln
Der Rücktritt / Stornierung muss schriftlich erfolgen. Es genügt eine einfache Email an mail@fastenwandernfinden.ch
- bis 30 Tage vor Antrittsbeginn: CHF 50 Stornogebühr pro Woche und Person
- 20 – 30 Tage vor Antrittsbeginn: CHF 100 Stornogebühr pro Woche und Person
- 10 – 20 Tage vor Antrittsbeginn werden 50% der gesamten Kosten fällig
- 02 – 10 Tage vor Antrittsbeginn werden 80% der gesamten Kosten fällig
- danach ist der Gesamtbetrag zur Zahlung fällig
Bei Fastenwochen, in denen eine Unterbringung in einem Hotel oder Seminarhaus gebucht wurde, bezieht sich die Stornogebühr auf die Kursgebühr. Für die Unterkunft gelten die Stornobedingungen des jeweiligen Hotels, bzw. Seminarhauses.
Bei Nicht-Anreise oder vorzeitiger Abreise ist der Gesamtbetrag zur Zahlung fällig.
Wir behalten uns vor die Veranstaltung wegen zu geringer Teilnehmerzahl (mindestens 4 Personen) oder sonstigen wichtigen oder von uns nicht zu vertretenden Gründen (z.B. Erkrankung der Fastenleitung) abzusagen. Bereits entrichtete Beträge werden zurückerstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Flug- und Bahntickets zur Anreise werden nicht erstattet.
4. Haftungsausschluss
Die angebotenen Kurse sind keine von Ärzten betreute Veranstaltungen. Da ich nicht über die nötigen Voraussetzungen zur ärztlichen Betreuung psychisch und physisch Erkrankter verfüge, sollten diese Personen nicht an den Kursen teilnehmen, bzw. eine Teilnahme an einem mehrtägigen Fastenkurs vorher mit ihrem behandelnden Arzt abklären.
Bei meinen Angeboten handelt es sich um „Fasten für Gesunde“. Die Präventivfasten-Kurse werden von mir als ärztlich geprüfte Fastenleitern geleitet, erfolgen jedoch ohne ärztliche Betreuung. Das Fasten wirkt auf den gesamten Organismus. Bei bestimmten Erkrankungen und Medikamenten ist daher besondere Vorsicht geboten. Bitte folgende Punkte unbedingt beachten und eine Teilnahme vorab mit dem Hausarzt abklären.
Das Fasten kann die Wirkung zahlreicher Medikamente beeinflussen. Falls Du eines oder mehrere der folgenden Medikamente einnehmen musst (bitte ankreuzen), darfst Du nur unter ärztlicher Begleitung fasten und die Dosierung der Medikamente sollte laufend überprüft werden: Bluthochdruckmittel (z.B. Betablocker), Hormonpräparate (v.a. Insulin, Kortison), blutzuckerregulierende Medikamente (Diabetika), Schilddrüsenmedikamente gegen Überfunktion, Entwässerungsmittel (Diuretika), Appetitzügler oder Abführmittel, starke Blutgerinnungshemmer (Antikoagulantien, z.B. Marcumar), Psychopharmaka (v.a. Antiepileptika, Neuroleptika, Lithium).
Unbedenklich beim Kurzzeitfasten sind z.B. Homöopathika, Schüsslersalze, L‑Thyroxin, Östrogen, Antibiotika sowie äußerlich angewendete Präparate. Bitte bedenke, dass der Empfängnisschutz durch orale Kontrazeptiva („Pille“) während des Fastens und bis zum Ende des laufenden Zyklus nicht sicher gewährleistet ist.
Kontraindikationen – in diesen Fällen darfst Du nicht fasten: extremes Untergewicht (Kachexie) oder Magersucht (Anorexia nervosa), Schilddrüsenüberfunktion (dekompensierte Hyperthyreose), Störungen der Gehirndurchblutung, Leber- oder Niereninsuffizienz, Depression, depressive Verstimmungen, psychische Erkrankungen, Frauen während der Schwangerschaft oder Stillzeit, frisch Operierte.
Risikoindikationen – in diesen Fällen darfst Du nur unter ärztlicher Aufsicht (z.B. in einer Klinik) fasten: Essstörung, Alkoholsucht, Diabetes Typ I oder insulinpflichtige Diabetes Typ II, Krebs, fortgeschrittene koronare Herzerkrankung, Geschwüre des Magens oder Zwölffingerdarms, chronisch-entzündliche Darmerkrankungen (z.B. Colitis ulcerosa, Morbus Crohn), Netzhautablösung, Psychosen.
Mit der Buchung bestätigt der Teilnehmer, dass er sich für gesund hält und dass er freiwillig und auf eigene Verantwortung am Kurs teilnimmt. Er ist darüber informiert, dass es sich bei dem Kurs um einen „Fastenkurs für Gesunde“ handelt, also kein „Heilfasten“ unter ärztlicher Begleitung. Er erhebt keinen Haftungsanspruch gegen die Fastenleitung, die Organisatoren oder die Träger der Fastenwoche.
5. Salvatorische Klausel
Sollte der Vertrag oder eine Bestimmung davon unwirksam oder nichtig sein oder werden, oder enthält der Vertrag Lücken, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen oder der Lücken tritt eine solche Bestimmung in Kraft, die den gesetzlichen Vorschriften entspricht und den wirtschaftlichen Interessen beider Seiten am nächsten kommt.
6. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es findet Schweizer Recht Anwendung. Für Klagen des Teilnehmers gegen den Veranstalter ist ausschließlich das Gericht am Sitz des Veranstalters zuständig. Für Klagen des Veranstalters gegen einen Teilnehmer, der keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Schweiz hat oder der nach Abschluss des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt hat oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des Veranstalters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
Wir empfehlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
Versicherung ist Sache des Teilnehmers.